Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft Südheide GmbH & Co. KG

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Bauvorschriften

Informationen zu den jeweiligen Bauvorschriften gibt der B-Plan. Dieser ist in der Regel auf der Homepage der jeweiligen Kommune/Stadt zu finden.

Was bedeutet „voll erschlossen“?

 Die GES verkauft ihre Grundstücke in der Regel voll erschlossen. Dies bedeutet, dass folgende Leistungen mit dem Kaufpreis abgegolten sind:

  • Ausbau der Straßen
  • Bau der Kanalisation
  • Herstellung eines Hausanschlusses für Schmutzwasser inkl. Kontrollschacht
  • Straßenbeleuchtung
  • öffentliche Grünflächen, ggfs. Kinderspielplatz

Vom Käufer gesondert zu zahlen sind:

  • Hausanschlusskosten für Gas, Strom, Wasser und Telekommunikation
  • Vertrags- und Vertragsnebenkosten: Grundsteuer, Notar- und Gerichtskosten
  • Gebäudeeinmessung

Welche weiteren Kosten fallen bei einem Grundstückskauf an?

  • Grunderwerbsteuer: aktuell 5 % auf den Kaufpreis
  • Notarkosten für Beurkundung und Abwicklung des Kaufvertrages: ca. 1 % des Kaufpreises
  • Kosten für das Grundbuchamt: ca. 0,5% des Kaufpreises (für Eintragung in das Grundbuch)

Warum wird eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen?

Die GES entwickelt gemeinsam mit den jeweiligen Gemeinden Bauland. Die Gemeinden möchten Bauland bzw. Wohnraum für Ihre Bürger*innen vorhalten und so Grundstückshandel vorbeugen.