FAQ – Häufig gestellte Fragen
Bauvorschriften
Informationen zu den jeweiligen Bauvorschriften gibt der B-Plan. Dieser ist in der Regel auf der Homepage der jeweiligen Kommune/Stadt zu finden.
Was bedeutet „voll erschlossen“?
Die GES verkauft ihre Grundstücke in der Regel voll erschlossen. Dies bedeutet, dass folgende Leistungen mit dem Kaufpreis abgegolten sind:
- Ausbau der Straßen
- Bau der Kanalisation
- Herstellung eines Hausanschlusses für Schmutzwasser inkl. Kontrollschacht
- Straßenbeleuchtung
- öffentliche Grünflächen, ggfs. Kinderspielplatz
Vom Käufer gesondert zu zahlen sind:
- Hausanschlusskosten für Gas, Strom, Wasser und Telekommunikation
- Vertrags- und Vertragsnebenkosten: Grundsteuer, Notar- und Gerichtskosten
- Gebäudeeinmessung
Welche weiteren Kosten fallen bei einem Grundstückskauf an?
- Grunderwerbsteuer: aktuell 5 % auf den Kaufpreis
- Notarkosten für Beurkundung und Abwicklung des Kaufvertrages: ca. 1 % des Kaufpreises
- Kosten für das Grundbuchamt: ca. 0,5% des Kaufpreises (für Eintragung in das Grundbuch)
Warum wird eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen?
Die GES entwickelt gemeinsam mit den jeweiligen Gemeinden Bauland. Die Gemeinden möchten Bauland bzw. Wohnraum für Ihre Bürger*innen vorhalten und so Grundstückshandel vorbeugen.