Ablauf des Bebauungsplanverfahrens
Bebauungspläne werden aufgestellt, wenn zum Beispiel neue Wohngebiete oder zusätzliche Baumöglichkeiten ausgewiesen werden sollen oder sich Entwicklungs- und Nutzungsziele ändern.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist genau festgelegt und gesetzlich geregelt (BauGB). Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, entscheiden die politischen Gremien.
Hier sind die einzelnen Schritte eines Bebauungsplanverfahrens dargestellt:
Aufstellungsbeschluss



Öffentlichkeitsbeteiligung


Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Behördenbeteiligung dienen dazu, Überlegungen und Interessen der Bürger und anderer Behörden frühzeitig zu berücksichtigen und in die Planung einfließen zu lassen.
Auslegungsbeschluss



Satzungsbeschluss



Erschließung


