Ablauf des Bebauungsplanverfahrens
Bebauungspläne werden aufgestellt, wenn zum Beispiel neue Wohngebiete oder zusätzliche Baumöglichkeiten ausgewiesen werden sollen oder sich Entwicklungs- und Nutzungsziele ändern.
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist genau festgelegt und gesetzlich geregelt (BauGB). Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, entscheiden die politischen Gremien.
Hier sind die einzelnen Schritte eines Bebauungsplanverfahrens dargestellt:
Aufstellungsbeschluss
1. Die Initiative zur Aufstellung eines Bebauungsplanes kann von Bürgern, der Verwaltung, einem Investor oder der Politik ausgehen.
1. Die Initiative zur Aufstellung eines Bebauungsplanes kann von Bürgern, der Verwaltung, einem Investor oder der Politik ausgehen.
2. Der zuständige Ausschuss des Rates fasst einen Aufstellungsbeschluss. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das Bebauungsplanverfahren.
2. Der zuständige Ausschuss des Rates fasst einen Aufstellungsbeschluss. Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das Bebauungsplanverfahren.
3. Der Aufstellungsbeschluss mit der Abgrenzung des Plangebietes wird veröffentlicht und kann im Rathaus eingesehen werden.
3. Der Aufstellungsbeschluss mit der Abgrenzung des Plangebietes wird veröffentlicht und kann im Rathaus eingesehen werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
1. Von den Stadtentwicklern werden - eventuell zusammen mit einem Planungsbüro oder einem Investor - städtebauliche Ideen entwickelt und ein Plankonzept erarbeitet.
1. Von den Stadtentwicklern werden - eventuell zusammen mit einem Planungsbüro oder einem Investor - städtebauliche Ideen entwickelt und ein Plankonzept erarbeitet.
2. Das Plankonzept wird im Rahmen einer öffentlichen Auslegung frühzeitig den Bürgern, Behörden und sonstigen öffentlichen Institutionen zur Beratung zur Verfügung gestellt und liegt in der Regel 30 Tage lang im Rathaus aus und wird im Internet veröffentlicht. Die Bürger können eine Stellungnahme abgeben.
2. Das Plankonzept wird im Rahmen einer öffentlichen Auslegung frühzeitig den Bürgern, Behörden und sonstigen öffentlichen Institutionen zur Beratung zur Verfügung gestellt und liegt in der Regel 30 Tage lang im Rathaus aus und wird im Internet veröffentlicht. Die Bürger können eine Stellungnahme abgeben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Behördenbeteiligung dienen dazu, Überlegungen und Interessen der Bürger und anderer Behörden frühzeitig zu berücksichtigen und in die Planung einfließen zu lassen.
Auslegungsbeschluss
1. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung erstellen die Stadtentwickler – eventuell zusammen mit einem Planungsbüro oder einem Investor - einen Bebauungsplanentwurf. Parallel werden die Begründung und gegebenenfalls der Umweltbericht erarbeitet.
1. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung erstellen die Stadtentwickler – eventuell zusammen mit einem Planungsbüro oder einem Investor - einen Bebauungsplanentwurf. Parallel werden die Begründung und gegebenenfalls der Umweltbericht erarbeitet.
2. Der Bebauungsplanentwurf wird anschließend im Rathaus ausgelegt und veröffentlicht. Den Beschluss dazu fassen die zuständigen politischen Gremien (Auslegungsbeschluss).
2. Der Bebauungsplanentwurf wird anschließend im Rathaus ausgelegt und veröffentlicht. Den Beschluss dazu fassen die zuständigen politischen Gremien (Auslegungsbeschluss).
3. Während der öffentlichen Auslegung kann der Entwurf im Rathaus und im Internet eingesehen werden. Hier kann erneut eine Stellungnahme abgeben werden. Parallel findet auch eine Behördenbeteiligung statt.
3. Während der öffentlichen Auslegung kann der Entwurf im Rathaus und im Internet eingesehen werden. Hier kann erneut eine Stellungnahme abgeben werden. Parallel findet auch eine Behördenbeteiligung statt.
Satzungsbeschluss
1. Alle Stellungnahmen werden von der Verwaltung ausgewertet. Ergeben sich hierdurch neue Erkenntnisse und wird deshalb der Plan wesentlich geändert, muss eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Von der Verwaltung wird ein Abwägungsvorschlag für die politischen Gremien erstellt. In der Abwägung werden alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Abschließend wird der Bebauungsplan von den politischen Gremien als Satzung beschlossen.
1. Alle Stellungnahmen werden von der Verwaltung ausgewertet. Ergeben sich hierdurch neue Erkenntnisse und wird deshalb der Plan wesentlich geändert, muss eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Von der Verwaltung wird ein Abwägungsvorschlag für die politischen Gremien erstellt. In der Abwägung werden alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Abschließend wird der Bebauungsplan von den politischen Gremien als Satzung beschlossen.
2. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan rechtskräftig und Teil des Ortsrechts. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens können die Bebauungspläne im Rathaus und im Internet eingesehen werden.
2. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan rechtskräftig und Teil des Ortsrechts. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens können die Bebauungspläne im Rathaus und im Internet eingesehen werden.
3. Der rechtskräftige Bebauungsplan legt verbindlich fest, wie und was gebaut werden darf. Er bildet die Grundlage für Baugenehmigungen.
3. Der rechtskräftige Bebauungsplan legt verbindlich fest, wie und was gebaut werden darf. Er bildet die Grundlage für Baugenehmigungen.
Erschließung
1. Es wird zwischen der verkehrsmäßigen und der technischen Erschließung unterschieden. Die verkehrsmäßige Erschließung beinhaltet die Arbeiten rund um Straßen und Wege. Ebenfalls dazu gehören die Grünflächen, Straßenbeleuchtung sowie Spielplätze und öffentliche Parkplatzflächen.
1. Es wird zwischen der verkehrsmäßigen und der technischen Erschließung unterschieden. Die verkehrsmäßige Erschließung beinhaltet die Arbeiten rund um Straßen und Wege. Ebenfalls dazu gehören die Grünflächen, Straßenbeleuchtung sowie Spielplätze und öffentliche Parkplatzflächen.
2. Bei der technischen Erschließung werden die Grundstücke an die Versorgungsnetzwerke angeschlossen. Hier werden die Anschlüsse für Kanalisation, Wasser, Abwasser, Energie und Telekommunikation bis zur Grundstücksgrenze verlegt.
2. Bei der technischen Erschließung werden die Grundstücke an die Versorgungsnetzwerke angeschlossen. Hier werden die Anschlüsse für Kanalisation, Wasser, Abwasser, Energie und Telekommunikation bis zur Grundstücksgrenze verlegt.
3. Die gesicherte Erschließung ist nun abgeschossen und Sie können mit dem Bau Ihres Traumhauses beginnen.
3. Die gesicherte Erschließung ist nun abgeschossen und Sie können mit dem Bau Ihres Traumhauses beginnen.